Von freiwilliger Akkreditierung zur Pflichtakkreditierung?

Seit einigen Jahren zeichnet sich rund um die Norm ISO/IEC 17020 eine gewisse Tendenz ab. Die Rede ist von einer Verlagerung einer Akkreditierung, die auf freiwilliger Basis erfolgt, auf eine gesetzliche auferlegte Akkreditierung. Wir geben einen kurzen historischen Abriss: seit 1946, damals fand das erste Meeting in London statt, treffen sich Delegationen aus mittlerweile 163 Ländern, um Normen für Industriestandards festzulegen. Freiwillige Normen vereinfachen den Austausch und die Akzeptanz von Produkten, das heißt sie erleichtern den  Im- und Export. Aber nicht nur  der Handel in Produkten auch die Zufuhr von Halbfabrikaten und Zubehörteilen erfordert, dass von derselben Basis ausgegangen wird.

Die heutige “Inspektionsnorm” ISO/IEC 17020:2012 ist eine der über 19.500 Normen, auf die man sich innerhalb der ISO (die International Organization  for  Standardization, mit Sekretariat in Genf) geeinigt hat, die man formuliert und herausgegeben hat. Bei der  ISO handelt es sich um eine NGO (eine “Non-Governmental Organization”  oder auch eine Nichtregierungsorganisation), obwohl Regierungsinstanzen durchaus Mitglied der ISO sein können. Die Normen, die die ISO abfasst, sind in zunächst  nicht bindend; sie  werden nicht automatisch in geltendes Recht umgesetzt.

Das nachfolgende Zitat entstammt der Webseite der ISO  (www.iso.org) : “ISO (International Organization for Standardization) is the world’s largest developer of voluntary International Standards.” Das Wort “voluntary” sagt es ganz deutlich: es geht um ”freiwillige” Normen. Wenn ein Unternehmen sich im Markt von seinen Mitbewerbern abheben möchte,  bietet das Erlangen einer Akkreditierung ihm dazu die Möglichkeit. Inspektionsunternehmen, die  nicht gemäß der Norm ISO/IEC 17020:2012 arbeiten und auch nicht für ihre Inspektionstätigkeiten  akkreditiert sind, werden schwerer an Kunden und Aufträge  kommen. Unternehmen, die ihre Aufgaben ernst nehmen, bemühen sich meistens darum, eine Akkreditierung zu  erhalten.

Das im vorherigen Absatz ausgeführte trifft  auf Unternehmen zu, die Inspektionstätigkeiten als Haupttätigkeit verrichten; die sogenannten Inspektionsstellen des Typs A. In zunehmendem Maße verpflichten nationale und europäische Instanzen jedoch Unternehmen,  die Inspektionen als Nebentätigkeit ausführen, die  sogenannten Inspektionsstellen des Typs C, durch Gesetzgebung, sich gemäß der Norm ISO/IEC 17020:2012 akkreditieren zu lassen.  Diese Tendenz ist bereits in verschiedenen Bereichen zum Tragen gekommen: in der Automobilindustrie, in der Landwirtschaft, bei der Kalibrierung von Zapfsäulen usw. Es handelt sich aus staatlicher Sicht bzw. aus dem Blickwinkel der europäischen Gesetzgeber um eine nachvollziehbare Anforderung, denn durch dieses Vorgehen wird die Spreu vom Weizen getrennt. Der Staat delegiert seine Überwachungspflicht. Die Unternehmen jedoch werden häufig durch diese Anforderung überrascht und haben sich nicht vergegenwärtigt,  dass ihre Tätigkeiten denen einer Inspektionsstelle des Typs C, gemäß den Norm ISO/IEC 17020:2012 entsprechen und dass man sie als Unternehmen einstufen könnte, die der Akkreditierungspflicht unterliegen.

Sollte Ihr Unternehmen unvorhergesehen mit einer derartigen Akkreditierungs-anforderung konfrontiert werden, können Sie sich zwecks Beratung  an die  17020-Berater wenden.