17020-Akkreditierung für zerstörungsfreie Prüfungen (Non-Destructive-Testing/NDT)

Wenn eine Inspektionsstelle eine Akkreditierung für Zerstörungsfreie Prüfungen (Non Destructive Testing /NDT) erhalten möchte, sollte auch der Leitfaden EA-4/15 G:2015 berücksichtigt werden. In diesem Leitfaden (der Buchstabe G im Titel der Norm steht für Guidance [Leitfaden]) der EA, der European Cooperation for Accreditation (Europäische Kooperation für Akkreditierung) wurden einige Bestimmungen aufgenommen , die näher auf die Anforderungen der ISO/IEC 17020 und 17025 eingehen und die einen expliziten Bezug auf Zerstörungsfreie Prüfungen (Non Destructive Testing /NDT) haben.

Haftpflichtversicherung

So verlangt der Leitfaden EA-4/15 G u.a., dass die Inspektionsstelle sich insbesondere intensiv um ihre Haftpflichtversicherung im Hinblick auf Unfälle mit radioaktiven Quellen kümmern sollte. Auch sind in den fünf Anlagen des Leitfadens Richtlinien, die zur Kalibrierung und zur Wartung von NDT-Einrichtungen bzw. Ausrüstungen erstellt wurden, enthalten.

Technische Leiter NDT

In dem Leitfaden EA-4/15 G wurde ebenfalls festgelegt, dass der technische Leiter einer Inspektionsstelle über ein Level 3-Zertifikat (Stufe 3-Zertifikat) zu verfügen hat, das idealerweise von einer gemäß EN ISO 9712 akkreditierten Zertifizierungsstelle erteilt wurde.

Bewertung von Verträgen

Bei der Bewertung von Verträgen nennt der Leitfaden EA 4/15 G auch einige Kriterien, die auf jeden Fall Gegenstand der Vertragsbewertung sein sollten.

Managementbewertung

Neben den obengenannten Bestimmungen, stellt der EA 4/15 G auch u.a. nähere Anforderungen an den Inhalt der Managementbewertung (Managementreview) und an den Inhalt des Internen Audit-Programms der Inspektionsstelle.

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